Gerne sind wir Ihnen bei Fragen und der Antragstellung behilflich.
Hinweis:
Bei geringem Einkommen oder z. B. bei alleinerziehenden Müttern in Ausbildung übernimmt das Amt für Jugend und Schulen in Hofheim auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten oder
Kinderkrippen ganz oder teilweise.
Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
Derzeit können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden.
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
"Kinder in den ersten drei Lebensjahren- was können sie, was brauchen sie?"