Gerne sind wir Ihnen bei Fragen und der Antragstellung behilflich.
Hinweis:
Bei geringem Einkommen oder z. B. bei Alleinerziehenden in Ausbildung übernimmt das Amt für Jugend und Schulen in Hofheim auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten oder
Kinderkrippen ganz oder teilweise.
Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
Änderungen ab 2025:
Ab dem Steuerjahr können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Künftig sind 80 Prozent – statt bisher zwei Drittel – der Kosten für die Betreuung in Kindergarten, Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter absetzbar. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
"Kinder in den ersten drei Lebensjahren- was können sie, was brauchen sie?"